Muss man die Festgeld Zinserträge versteuern?
Wie bei allen anderen Kapitalerträgen, müssen die Zinsen die auf dem Festgeldkonto gutgeschrieben werden auch gemäß dem Einkommenssteuergesetz versteuert werden. Die Bank bei der der Anleger sein Festgeldkonto hat, führt an den Fiskus die Abgeltungsteuer automatisch ab. Seit dem Jahr 2009 unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer in Höhe von 25%. Zudem werden noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von den Kapitaleinkünften einbehalten. Für Anleger deren persönlicher Steuersatz über 25% ist das die beste Möglichkeit um Steuern zu sparen, denn mit der Abführung der Abgeltungssteuer ist für die Zukunft die Steuerschuld auf Kapitalerträge abgegolten. Anleger mit einem Steuersatz unter 25% können Steuern sparen, wenn sie von der Bank einen Freistellungsauftrag einrichten lassen. Der Freistellungsauftrag führt dazu, dass erst ab einer bestimmten Höhe der Kapitalerträge die Abgeltungssteuer an den Fiskus abgeführt wird.
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