Muss ich einen Freistellungsauftrag erstellen?

Mit einem Freistellungsauftrag wird die Abführung der Abgeltungssteuer an den Fiskus verhindert. Der Freistellungsauftrag wird bei der Bank erstellt, bei der sich das Festgeldkonto befindet. Über die im Freistellungsauftrag genannte Summe wird keine Abgeltungssteuer abgeführt. Für jeden Cent der darüber hinaus geht wird automatisch die Abgeltungssteuer an den Fiskus abgeführt. Die Abgeltungssteuer wurde im Jahr 2009 eingeführt und beträgt 25% vom Gewinn. Zudem werden die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag vom Gewinn abgezogen. Wer keinen Freistellungsauftrag stellt, kann die zu viel bezahlten Steuern mit der nächsten Einkommenssteuererklärung zurückerhalten. Anleger deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt  sind durch die Abgeltungssteuer klar im Vorteil, denn auch von ihren Gewinnen werden nur 25% Abgeltungssteuer abgeführt. Wer mehrere Anlagemöglichkeiten bei verschiedenen Banken nutzt, kann auch mehrere Freistellungsaufträge erstellen lassen. Dann muss der Freibetrag allerdings aufgeteilt werden. Die Zinserträge sind pro Person bis 801 Euro steuerfrei. Bei Ehepaaren ist der doppelte Betrag, also 1.602 Euro steuerfrei. Nach der erstmaligen Erteilung, kann der Freistellungsauftrag jederzeit geändert werden.
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